FAZ
Baden-Württembergs nächtliches
Alkohol-Verkaufsverbot ist verfassungsgemäß. Eine dagegen gerichtete Beschwerde verwarf das Bundesverfassungsgericht. Seit Anfang März dürfen Tankstellen, Kioske und Supermärkte im Südwesten - bundesweit einzigartig -
zwischen 22 Uhr und 5 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Mit der Regelung sollen Saufgelage von Jugendlichen verhindert werden.