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Die Ausbildung für den Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers wird durch das
Altenpflegegesetz geregelt.
Die dreijährige Ausbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie die Praktische Ausbildung von mindestens 2.500 Stunden.
Einige Ausbildungsstätten bieten die Ausbildung auch als Teilzeitausbildung an. Schwerpunkt ist die Pflege alter und pflegebedürftiger Menschen - ambulant oder stationär.