pflegen-online 2010.06.17
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische Leistungen ihrer Krankenkasse haben, wenn sie zur täglichen Mundhygiene nicht ausreichend in der Lage sind.
Da viele Patienten aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Einschränkungen nicht in die Zahnarztpraxis kommen können, soll außerdem die aufsuchende Betreuung durch den Zahnarzt gefördert werden.
Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBZV; www.kzbv.de) / Bundeszahnärztekammer (BZÄK; www.bzaek.de)